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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von KEV`S KITCHEN GmbH

 

Dauer und Leistungsumfang

Ein Kochkurs/Event dauert in der Regel etwa 3 bis 5 Stunden. Der Kursbeitrag umfasst alle Kosten für Lebensmittel, Rezepte und begleitende Getränke (Begrüßungsgetränk, Softdrinks und Wein). Außer ein Kochkurs/Event ist anders beschrieben.

Die Anmeldung kann über das Buchungssystem auf der Seite www.kevskitchen.de oder telefonisch erfolgen. Die Teilnehmerzahl der Kurse ist begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung direkt nach Buchung des Kurses. Liegt eine Anmeldung, aber keine fristgerechte Zahlung vor, gilt der Kurs als nicht gebucht, dies einbindet allerdings nicht vom Vertragsabschluss. Der Platz kann dann an einen anderen Teilnehmer vergeben werden.

Zahlungen erfolgen auf folgendes Konto:

KEV’S KITCHEN GmbH
Haspa
Konto: 100 214 6429
BLZ: 200 505 50
IBAN: DE80 200 505 501 002 146 429
BIC: HASPDEHXXX

Sollte ein Teilnehmer einen Termin nicht wahrnehmen können, kann der Kurs auf eine andere Person übertragen werden. Eine Erstattung bereits gezahlter Kursgebühren kann nicht gewährt werden. Eine Terminverschiebung oder –absage ist nach erfolgter Anmeldung nicht möglich sofern nicht anders abgesprochen.
Die Kochschule behält sich vor, Termine für Kurse z. B, bei zu geringer Teilnehmerzahl nach eigenem Ermessen abzusagen. In diesem Fall wird der volle Betrag zurückgezahlt oder auf einem Gutschein gutgeschrieben, sofern der Teilnehmer keinen anderen Kurs dafür belegen möchte. Sonstige Ansprüche der Kursteilnehmer, gleichgültig aus welchem Grund, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Vertragsschluss


1. Mit der Anmeldung bzw. Buchung zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Kochkurs/Event), welche schriftlich per Post, Telefonisch, Fax, Mail oder über per direkter Internetbuchung erfolgen kann, vereinbaren der buchende Teilnehmer/in und  der Veranstalter verbindlich den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzender Angaben, die während des Kauf oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden. Nach Anmeldung erhalten Sie vom Veranstalter eine Rechnung, die per Internet oder Post verschickt wird. Nach Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters erhalten Sie umgehend eine verbindliche Anmeldebestätigung.

2. Der Teilnehmer/Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich dem Veranstalter mitteilen. Sollte der Teilnehmer 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung des Kurses/Events keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet sich umgehend mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.

3. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung erfüllen.

Leistungen, Leistungsänderungen, Preise


1. Die Leistungsverpflichtung des Veranstalters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen.

2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.

3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Der Veranstalter ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Kurses/Veranstaltung) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.

4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise inkl. MwSt. in Euro. Es sei denn, im zugrunde liegenden Vertrag wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer


1. Der Teilnehmer kann bis Beginn jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer steht dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
Bei Veranstaltung gilt gebucht ist gebucht und nur im gegenseitigen Einvernehmen zu stornieren.

Bei Absage 12 Tage vor Kursbeginn wird der Kursbetrag in voller Höhe erstattet. Dies gilt nicht für Firmenanmeldungen. Im Falle der Stornierung von Firmen- bzw. Gruppenanmeldungen sowie bei Stornierungen der Teilnahme von Einzelpersonen - sofern letztgenannte weniger als 12 Tage vor dem Kurs erfolgt - werden Kursgebühren nicht erstattet.

3. Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

4. Der Veranstalter behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

5. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins und des Ortes besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat der Veranstalter Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird vom Veranstalter an den Teilnehmer unbar ausgezahlt.

6. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich kostenfrei möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

Rücktritt durch den Veranstalter


1. Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl).

b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung (Kochkurs/Events) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

c) Ein Rücktritt des Veranstalters später als ein Tag vor Beginn ist nicht zulässig.

2. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird.

3. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1-2 durch den Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt.

4. Wird das Event nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann der Veranstalter ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Der Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.

5. Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Veranstaltungspreis; der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

 

Ausfall


Sofern bei einer Veranstaltung bzw. Kochkurs eine bestimmte technische Einrichtung, Veranstaltungsort oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung, Veranstaltungsort oder Person am Veranstaltungstag nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Events, auch kurzfristig, abzusagen bzw. wenn möglich durch einen gleichwertigen Ersatz zu ersetzen.

Im Falle des Ausfalls wird der bereits gezahlte Preis unbar an die Teilnehmer zurückgezahlt.

Gutscheine

Gutscheine haben die Gültigkeit von 12 Monaten nach Ausstellung.

Sollte der Gutschein nicht in diesem Zeitraum eingelöst werden, kann dieser vor Ablauf der Frist schriftlich oder telefonisch verlängert werden.

Gutscheine können schriftlich oder im Internet unter "Gutschein" ausgefüllt und versendet werden. Bezahlung der Gutscheine erfolgt innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt des Gutscheins.
Für Porto und Verpackung berechnen wir Ihnen EUR 3,50 inkl. MwSt. Gutscheine die auf einen Termin festgelegt werden, verlieren Ihre Gültigkeit bei Nicht-Einlösung. Änderung oder Rückgabe des gekauften Gutscheins, berechnen wir Ihnen eine Aufwandspauschale von EUR 5,00 inkl. MwSt.

Hausordnung und Haftung

Für falsche Interpretationen der Rezepte und deren Resultate wird keine Haftung übernommen. Für Schäden an Kleidung oder sonstigen Sachen sowie für körperliche Schäden trägt jeder Teilnehmer das Risiko selbst, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten der Kochschule vorliegt. Die Hinweise der Kochdozenten und Servicemitarbeiter sind folge zu leisten.

Hygiene

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die folgenden Regeln der Hygiene einzuhalten: Bei Kursbeginn und nach Toilettenbesuchen müssen die Hände mit Wasser und Seife gewaschen werden. Aus hygienischen Gründen und um die Privatkleidung zu schützen, sollten Schürzen getragen werden, die von der Kochschule zur Verfügung gestellt werden. Alle Hinweise der Kursleitung zum hygienischen Umgang mit den Lebensmitteln müssen befolgt werden. Personen mit offenen, eitrig entzündeten Wunden an den Händen oder Unterarmen werden von der Teilnahme am Kursus ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Personen, die Fieber, eine Erkältung mit Husten und/oder Schnupfen oder Durchfall haben.

Rechtswahl und Gerichtsstand


1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

2. Sitz des Gerichtsstandes ist Hamburg.

 

Schlussbestimmungen

Alle Veröffentlichungen verlieren ihre Gültigkeit mit dem Erscheinen einer neuen Ausgabe. Änderungen aller Preise und Inhalte der Kurse bleiben vorbehalten.

Stand: Februar 2013